Ab Januar 2012 wird der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen abgesenkt und Versicherungen zahlen für Neuverträge nur noch 1,75 Prozent p. a. als garantierte Mindestzinsen. Aktuell sind es jährlich 2,25 Prozent p. a. Weniger Garantiezins bedeutet aber nicht automatisch eine geringere Rendite. Experten der Deutschen Bank erläutern, was die Absenkung für Versicherte bedeutet.
Nach einem Beschluss des Gesetzgebers betrifft die Zinssenkung insbesondere klassische Kapitallebens- und private Renten-
versicherungen, die ab 1. Januar 2012 neu abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaften sind dann verpflichtet, die Sparguthaben dieser Verträge mit einem Garantiezins von 1,75 Prozent jährlich zu verzinsen. Notwendig wird der Zinsrückgang von 0,5 Prozentpunkten
p. a. aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase an den internatio-
nalen Kapitalmärkten.
Die Neuregelung betrifft allerdings nur einen Teil der Versicherungsverträge. Viele Lebensversicherte profitieren weiterhin von den jeweils bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen. Hier gelten die bestehenden Zinsgarantien unverändert.
Die Auswirkungen der Zinssenkung werden für viele Lebensversicherte nur gering spürbar sein. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt in der Regel höher als der Garantiezins, weil die jährliche Überschussbeteiligung und der Schlussüberschuss in die Rendite einfließen und den Ertrag verbessern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft beträgt die Gesamtverzinsung für Lebensversicherungen im Jahr 2011 im Branchendurchschnitt 4,8 Prozent p. a. Damit liegen die erzielbaren Renditen deutlich über der Inflationsrate und auch höher als der gegenwärtige Marktzins. "Lebensversicherte sollten vielmehr darauf achten, dass die Vertragsdetails den eigenen Wünschen entsprechen und die Versicherungsgesellschaft über hohe Bonität und gute Ertragskraft verfügt", so Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte bei der Deutschen Bank.
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