Rund 150.000 neue Wohnriester-Verträge sind im ersten Halbjahr 2011 abgeschlossen worden.
Damit ist die Eigenheimrente drei Jahre nach ihrer Einführung erfolgreicher als jede andere Riesterförderung. Kein Wunder, denn durch staatliche Zulagen und Steuervorteile können sich Ersparnisse von insgesamt bis zu 50.000 Euro ergeben.
Die Riesterförderung von Immobilien ist erst seit 2008 möglich, doch bis Mitte dieses Jahres wurden bereits rund 640.000 Wohnriester-Verträge abgeschlossen. Immobilienvermögen steht für Sicherheit, die selbst genutzte Immobilie ist ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge und zahlt sich sogar schon vor dem Ruhestand aus. Schließlich ebnet der Staat den Weg zur Wunschimmobilie durch hohe Zulagen und Steuervorteile. „Wohnriestern bedeutet, der Staat hilft beim Hausbau mit“, so Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte bei der Deutschen Bank. „Das lohnt sich fast immer – wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.“
Eigennutzung ist Pflicht
Im Gegensatz zur Riesterrente wird beim Wohnriestern kein Geld für eine spätere Rente angespart. Die eigenen Beiträge und die staatliche Förderung fließen stattdessen direkt in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung einer Baufinanzierung. In beiden Fällen gilt:
- Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in der Europäischen Union
- Die geförderte Immobilie muss der Hauptwohnsitz sein
- Das Darlehen muss bis zum Alter von 68 Jahren getilgt sein
Wie bei der herkömmlichen Riesterrente können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Renten-
versicherung pflichtversichert sind, einige andere Berufsgruppen, wie Beamte und Richter, sowie deren Ehepartner von der Förderung profitieren. Auch die Höhe ist gleich: Jährlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 154 Euro Grundzulage pro Person plus 185 Euro Kinderzulage (ab 2008 Geborene erhalten 300 Euro). Gegebenenfalls kommen noch ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro sowie weitere Steuervorteile hinzu.
Die Tilgungsleistung inklusive Zulagen kann in Höhe von bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe auf bis zu 4.200 Euro im Jahr. Stephan Moltzen erklärt: „Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen. Ist dies der Fall, zahlt es die Differenz als Steuerrückzahlung aus. Das ist besonders für Personen mit höherem Einkommen und Familie interessant.“
Bis zu fünf Jahre früher schuldenfrei
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat ausgerechnet: Wer die Riesterförderung für seine Baufinanzierung nutzt, ist bis zu fünf Jahre früher schuldenfrei als mit einem ungeförderten Darlehen. Die finanzielle Ersparnis beträgt im günstigsten Fall bis zu 50.000 Euro.
Wie jede normale Riesterrente werden auch Wohnriester-Produkte besteuert. Der Anbieter führt dafür ein fiktives Wohnförderkonto. Dort werden Tilgung und Zulagen aufgelistet und mit jährlich 2 Prozent verzinst. Das fiktive Endkapital muss bei Rentenbeginn versteuert werden – entweder sofort mit 30 Prozent Nachlass oder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr. „Diese nachgelagerte Besteuerung hebt die Vorteile der Riesterförderung aber nicht auf“, wie Vorsorgeexperte Moltzen betont. „Erstens profitieren die Kunden von einem Steuerstundungseffekt und die Inflation arbeitet für sie. Zweitens ist der persönliche Einkommensteuersatz im Alter meist niedriger als im Berufsleben.“
Flexibel trotz Förderung
Und was passiert, wenn die geförderte Immobilie verkauft wird? Grundsätzlich muss der Verkäufer sein Wohnförderkonto dann sofort versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: zum Beispiel dann, wenn der Betrag des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres in ein anderes Riesterprodukt investiert wird. Auch wer binnen vier Jahren eine neue förderfähige Immobilie erwirbt, kann die sofortige Besteuerung vermeiden. Berufsbedingte Ortswechsel sind ebenfalls ohne Nachteile möglich, wenn der Besitzer als Rentner wieder in seine Immobilie zurückkehrt.
Download Artikel [Zip 62 KB]