Experten der Deutschen Bank warnen: Versicherte, die mit einer Basisrente plus Zusatzversicherung fürs Alter vorsorgen, müssen bis zum 30. Juni 2011 den gesetzlich notwendigen Vertragsänderungen zustimmen. Andernfalls verlieren sie sämtliche Steuervorteile – und zwar rückwirkend ab Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Versicherte, die für ihre Altersvorsorge eine staatlich geförderte Basis- oder Rürup-Rente abgeschlossen haben, sollten den 30. Juni rot in ihrem Kalender anstreichen. Denn bis zu diesem Termin müssen sie möglicherweise eine Unterschrift leisten, um hohe steuerliche Nachteile zu vermeiden. Der Hintergrund: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde eine Zertifizierung für die Basisrente eingeführt. Nur noch zertifizierte Rentenverträge werden seitdem staatlich gefördert – das heißt, die Beiträge können als Sonderausgaben die Steuerlast verringern.
Was bedeutet das für die Versicherten? Im Rahmen der Zertifizierung wurden die Bedingungen der Rentenverträge leicht abgeändert. Dem müssen die Versicherten jetzt unter Umständen zustimmen. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Der Versicherte hat eine Basisrente ohne Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall wird er über die Änderungen lediglich informiert und muss nichts tun.
- Der Versicherte besitzt eine Basisrente mit Zusatzversicherung. Dabei kann es sich um eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung handeln. In diesem Fall betrachtet der Gesetzgeber die Vertragsänderungen als „wesentlich“ und verlangt die schriftliche Zustimmung des Versicherten – bis zum Stichtag 30. Juni 2011.
In der Regel haben die Versicherten bereits im vergangenen Herbst eine entsprechende Mitteilung erhalten; einige haben aber noch nicht darauf reagiert. Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank, empfiehlt: „Die betroffenen Versicherungskunden sollten diese Frist keinesfalls versäumen. Denn wenn sie ihre Unterschrift nicht rechtzeitig abgeben, gilt ihr Vertrag als nicht zertifiziert. Damit verlieren sie die mit der Basisrente verbundenen Steuervorteile, und zwar rückwirkend ab Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit. Von unserem Versicherungspartner erhalten daher die Betroffenen jetzt ein Erinnerungsschreiben.“ Besonders ärgerlich für alle, die den Stichtag verpassen: Eine nachträgliche Zustimmung ist nicht möglich und die Versicherer müssen alle nichtzertifizierten Basisrentenverträge an das Finanzamt melden zwecks möglicher Rückforderung von bereits erhaltenen Steuervorteilen. Es lohnt sich also, den Kalender im Blick zu behalten – und im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem eigenen Versicherer zu sprechen.
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